Tierhalterhaftpflicht
- Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Tierhalterin oder Tierhalter
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang
- In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben
Die Waldenburger Tierhalterhaftpflicht
Ein Hund reißt einen Radfahrer um, ein Tier beschädigt fremdes Eigentum: Als Halterin oder Halter haften Sie für solche Schäden, und zwar unabhängig von eigenem Verschulden. Die Tierhalterhaftpflicht der Waldenburger übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Alle Informationen zur Tierhalterhaftpflicht:
Welche Schäden sind versichert?
- Personenschäden, etwa wenn jemand durch Ihren Hund stürzt
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Vermögensschäden, die sich daraus ergeben
Warum brauchen Tierhalter eine Haftpflichtversicherung?
Als Halterin oder Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht – unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Was ist bei Hunden zu beachten?
In mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Auch ohne Pflicht ist sie sinnvoll, weil schon ein umgerissener Radfahrer hohe Forderungen auslösen kann.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Melden Sie den Schaden zeitnah der Waldenburger Versicherung und geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab. Die Prüfung der Ansprüche übernimmt die Schadenabteilung.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz gilt im vereinbarten Geltungsbereich, Auslandsaufenthalte sind im Rahmen der Tarifbedingungen eingeschlossen.
Sind mehrere Tiere mitversichert?
Jedes Tier wird im Vertrag erfasst. Welche Tiere und wie viele mitversichert sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Ihre Vorteile
- Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche im Tarifumfang
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Geltungsbereich und Deckungssumme nach gewähltem Tarif

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