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Privathaftpflichtversicherung – Original

Privathaftpflichtversicherung

  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Alltag
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Versicherungsschutz
  • Je nach Tarif ist die Familie im gemeinsamen Haushalt mitversichert

Die Waldenburger Privathaftpflichtversicherung

Ein Missgeschick ist schnell passiert: ein umgestoßenes Glas auf fremdem Laptop, ein Sturz durch eine unachtsame Bewegung. Für Schäden, die man anderen zufügt, haftet man mit dem eigenen Vermögen, und das in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung der Waldenburger übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

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Alle Informationen zur Privathaftpflichtversicherung:

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?

Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Sie anderen im Alltag einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – im vereinbarten Umfang.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • daraus entstehende Vermögensschäden

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Üblich sind mehrere Millionen Euro Deckungssumme, damit auch größere Personenschäden abgedeckt sind. Die genaue Höhe richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Warum ist der Schutz so wichtig?

Für Schäden, die man anderen zufügt, haftet man in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen. Schon ein Missgeschick im Alltag kann deshalb teuer werden.

Gilt der Schutz auch im Urlaub?

Der Versicherungsschutz gilt im vereinbarten Geltungsbereich, Auslandsaufenthalte sind im Rahmen der Tarifbedingungen eingeschlossen.

Wer ist mitversichert?

Je nach Tarif sind neben der versicherten Person auch die Familie im gemeinsamen Haushalt sowie Kinder in Ausbildung mitversichert.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden zeitnah und erkennen Sie keine Forderung selbst an. Die Prüfung übernimmt die Waldenburger Versicherung.

Sie haben noch Fragen zur Privathaftpflichtversicherung?Kontakt aufnehmen

Ihre Vorteile

  • Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche im Tarifumfang
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Familie im gemeinsamen Haushalt je nach Tarif mitversichert
  • Deckungssumme nach gewähltem Tarif
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